Rechtliches zum Girokonten

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein Girokonto gibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen 676f bis 676h vor. Generell gilt: Kunden dürfen ihr Girokonto jederzeit kündigen, ohne dabei eine Frist einhalten oder einen Grund nennen zu müssen. Gebühren darf die Bank für diesen Schritt nicht in Rechnung stellen. Auch dann nicht, wenn sie selbst das Geschäftsverhältnis mit ihrem Kunden aufkündigt. Wenn Jugendliche bzw. Minderjährige ein Girokonto eröffnen möchten, ist dafür die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nötig.

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Geregelt werden über das BGB die „vertragstypischen Pflichten beim Girovertrag“, der „Missbrauch von Zahlungskarten“ und auch der „Gutschriftanspruch des Kunden“. Die Bank ist verpflichtet, einen Überweisungsbetrag „innerhalb der vereinbarten Frist, bei Fehlen einer Fristvereinbarung innerhalb eines Bankgeschäftstags nach dem Tag, an dem der Betrag dem Kreditinstitut gutgeschrieben wurde, gutzuschreiben“. (§ 676g Abs.1).

Als Kontokorrentkonto, sprich einem Konto, bei dem ein tägliches Saldo zugunsten der Bank oder des Kunden ermittelt wird, greift bei einem Girokonto zusätzlich Paragraph 355 des Handelsgesetzbuches .

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